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1.1. Der Vertrag kommt zwischen
zustande.
1.2. Eine Verwendung der Software ist dann gegeben, wenn
1.3. Der Vertrag kommt stillschweigend zustande, sobald der Nutzer von der Verwendung der Software Gebrauch macht.
2.1. Mit dem Erhalt des Installationspaketes der Software erhält der Nutzer das Recht, diese auf beliebig vielen Computern zum Testen zu installieren. Der Testzeitraum beträgt maximal 30 Kalendertage ab dem ersten Programmstart und wird programmtechnisch überwacht. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Testzeitraumes, falls dieser (z.B. infolge Krankheit oder Urlaub) nicht oder nur teilweise genutzt werden konnte, besteht nicht. Wenn im Einzelfall eine Verlängerung des Testzeitraumes erfolgt, dann auf Kulanzbasis.
2.2. Der Nutzer ist berechtigt, alle mit der Software oder durch die
automatischen Funktionen von der Software selbst erzeugten Anwenderdateien
beliebig weiter zu verwenden und weiter zu geben. Das gilt auch für während des
Testzeitraumes erzeugte derartige Dateien.
2.3. Dem Nutzer ist es gestattet, das komplette Installationspaket der Software
in beliebiger Anzahl zu vervielfältigen und kostenlos an Dritte weiter zu geben.
Eventuell gekaufte Lizenzdateien gehören nicht zum Installationspaket und sind
von dieser Erlaubnis ausgeschlossen.
3.1. Möchte der Nutzer über den Testzeitraum hinaus mit der Software arbeiten, hat er für jeden Computer, auf dem ClipboardManager installiert wird, beim Autor eine Lizenz zu erwerben. Diese Lizenz schaltet die Software dann je nach Kaufvereinbarung unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung frei.
3.2. Die Lizenzen werden in Form von Lizenzdateien ausgeliefert und zwar
3.3. Hat der Nutzer eine Volumenlizenz erworben, darf er die Kopien der Volumenlizenzdatei im Rahmen der erworbenen Lizenzmenge auf allen zu seinem Haushalt oder zu seinem Unternehmen gehörenden Rechnern einsetzen. Überschreitet die Anzahl der von der Volumenlizenzdatei angefertigten Kopien, die zum Freischalten der Software verwendet werden, die erworbene Lizenzmenge, gelten die über die erworbene Lizenzmenge hinaus angefertigten Kopien als Raubkopien. Wird beispielsweise eine für 10 PCs erworbene Volumenlizenzdatei tatsächlich auf 15 PCs eingesetzt, existieren somit fünf Raubkopien.
3.4. Hat der Nutzer ClipboardManager auf einer CD erworben, so ist im Setup auf dieser CD bereits eine personalisierte Lizenzdatei enthalten. Diese berechtigt den Nutzer, ClipboardManager auf so vielen Rechnern zu installieren wie auf der CD angegeben. Wünscht er die Installation auf mehr Rechnern, ist er verpflichtet, für die überzähligen Rechnern Lizenzdateien (Einzel- oder Volumenlizenzen) nachzukaufen. Die CD ist ausschließlich für den Nutzer persönlich bzw. sein Unternehmen bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
3.5. Der Nutzer ist berechtigt, sich von jeder Lizenzdatei (egal, ob Einzel- oder Volumenlizenzdatei) Sicherungskopien in beliebiger Anzahl anzulegen. Hierzu bietet die Lizenzdateiverwaltung der Software auch eine Funktion an. Keine der erstellten Sicherungskopien darf für die Freischaltung von zusätzlichen Installationen der Software verwendet werden, die nicht in der erworbenen Lizenzmenge enthalten sind.
3.6. Die Veröffentlichung von Lizenzdateien im Internet oder offline auf beliebigen Datenträgern ist verboten. Erstellte Backups hat der Nutzer so zu verwahren, dass diese nicht in die Hände Dritter gelangen können.
3.7. Die Preise für Lizenzen sind in einer gesonderten Preisliste geregelt. Enthalten die dortigen Angaben keine zeitliche Beschränkung, so gilt die Lizenz zeitlich unbeschränkt für die jeweils aktuelle Version und für den Computer, für den der Nutzer sie bestellt hat.
3.8. Mit der Bestellung von Lizenzen verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung des für das jeweils bestellte Lizenzpaket nach aktueller Preisliste fälligen Entgeltes. Die in Offline-Preislisten (die evtl. mit der Hilfe zum Programm installiert wurden) angegebenen Lizenzgebühren können möglicherweise zwischenzeitlich geändert worden sein; maßgeblich sind jene Preise, die am Tag der Bestellung auf www.clipboardmanager.de veröffentlicht waren.
3.9. Der Lizenzkauf durch Kunden aus anderen EU-Staaten sollte nach Möglichkeit auch per Banküberweisung abgewickelt werden. Ausnahmsweise ist es möglich, dass ausländische Kunden die Beträge für bestellte Lizenzen in bar in einem Briefumschlag an den Autor senden. Das Zusenden der Lizenzdatei erfolgt dann nach Eingang des Briefes mit dem Geld beim Autor.
3.10. Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Nutzer beim Autor registriert. Hierdurch wird er in einen Mailverteiler mit aufgenommen und bei Änderungen oder Neuerungen in Zusammenhang mit ClipboardManager per E-Mail informiert. Wünscht der Nutzer diese Info-Mails nicht, muss er das in seiner Lizenzbestellung ausdrücklich vermerken.
3.11. Stellt der Autor durch eine Support-Anfrage des Nutzers (bei Problemen mit der Freischaltung) fest, dass eine Lizenzdatei manipuliert wurde, verliert diese ihre Gültigkeit. Handelt es sich um eine Erstlizensierung, ist mit der Manipulation auf Seiten des Nutzers auch die Update-Berechtigung erloschen. Die Rückerstattung von für manipulierte und dadurch nicht mehr funktionierende Lizenzdateien gezahlte Beträge ist ausgeschlossen.
3.12. Ein Umtausch oder eine Rückgabe von bereits erhaltenen Lizenzdateien ist ausgeschlossen. Bei Einzel-Lizenzen muss der Nutzer dafür Soge tragen, dass der bei der Bestellung übermittelte Rechnername (Windows-Netzwerkname) keine Schreibfehler enthält, da diese zum Nichtfunktionieren der Lizenzdatei führen. Die Software kann den Rechnernamen anzeigen und in die Zwischenablage von Windows kopieren, sodass Risiken hinsichtlich Schreibfehler minimiert werden. Ferner fügt der in der Software enthaltene Registrierungs-Assistent den Rechnernamen des Rechners, auf dem die Bestellung damit erzeugt wird, automatisch mit ein.
4.1. Dem Nutzer ist es untersagt, Kopien der Software oder Teile davon gegen Entgelt an Dritte weiter zu geben. Für den Vertrieb auf kommerziellen Datenträgern (wie z.B. Freeware-, Shareware- und Beilage-CD’s gedruckter Publikationen) gelten Sonderregelungen (siehe Absatz 5).
4.2. Der Nutzer darf die erhaltenen Lizenzdateien in keiner Weise ändern oder versuchen zu manipulieren. Jede Manipulation führt dazu, dass die Lizenzdatei ungültig ist.
4.3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software in irgend einer Weise zu verändern oder zu dekompilieren, sofern der Autor hiervon nicht vorher unterrichtet wurde und seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Der Besitz des Quellcodes der Software steht nur dann mit diesem Vertrag in Einklang, wenn der Nutzer ihn – im Rahmen freundschaftlicher Zusammenarbeit unter Programmierern – vom Autor persönlich erhalten hat. Hat der Nutzer nur einen Auszug des Quellcodes vom Autor erhalten, darf er nur hieran und nicht an den übrigen Teilen Veränderungen vornehmen, auch wenn er von den übrigen Teilen auf anderen Wegen Kenntnis erlangt haben sollte. Jede Veränderung des Quellcodes im Rahmen der erwähnten Zusammenarbeit muss dem Autor vor einer Veröffentlichung des neuen Kompilates durch einen anderen Programmierer bekannt gemacht werden. Der Autor entscheidet dann, ob er die Änderungen in das Original der Software übernimmt oder ob die Veröffentlichung durch den anderen Programmierer nur unter einem neuen Programmnamen erfolgen darf.
4.4. Der Nutzer darf keine einzelnen Komponenten (z.B. mitgelieferte Grafiken, HTML-Seiten oder WAV-Dateien) für andere Zwecke (z.B. für die eigene Homepage) verwenden, ohne dabei am Verwendungsort auf die Quelle zu verweisen. Dies gilt insbesondere für Publikationen jeglicher Art. Der Mindestinhalt des Quellennachweises ist in Absatz 8 geregelt.
5.1. Der Vertrieb auf kommerziellen Datenträgern ist dann gegeben, wenn die Software
enthalten sein soll. Die Verlage bzw. Redaktionen, die derartige Datenträger zusammen stellen und vertreiben, werden nachstehend als kommerzielle Anbieter bezeichnet.
5.2. Den Redaktionen der PC-Presse ist es ausdrücklich erlaubt, ohne Rückfrage beim Autor die Shareware-Version (ohne jegliche Lizenzdateien) auf den Beilage-CD’s ihrer Hefte zu veröffentlichen. Es ist erwünscht aber nicht obligatorisch, den Autor per E-Mail davon in Kenntnis setzen, in welcher Ausgabe ihrer Publikation die Veröffentlichung erfolgt, sowie ihm ein Belegexemplar zu übersenden.
5.3. Andere kommerzielle Anbieter sind verpflichtet, vor der Aufnahme der Software auf einen für den Endanwender kostenpflichtigen Datenträger den Autor zu kontaktieren. Dies kann per Post, Fax oder E-Mail geschehen. Erst, wenn der Autor seine schriftliche Zustimmung zur Verwendung der Software für das kommerzielle Projekt gegeben hat, darf diese Verwendung erfolgen. Die Zustimmung kann der Autor fallweise an Bedingungen knüpfen. Auch hier darf in jedem Fall nur die Shareware-Version, ohne jegliche Lizenzdateien, publiziert werden.
5.4. Durch den Kauf eines kommerziellen Datenträgers, auf der „ClipboardManager“ (mit) enthalten ist, erwirbt der Nutzer keinerlei Ansprüche oder Rechte, die über jene hinausgehen, die ihm bei Bezug der unregistrierten Shareware-Version direkt von der Homepage des Autors entstehen. Mit dem Kauf hat der Nutzer für den kommerziellen Datenträger ein Entgelt gezahlt, nicht jedoch für die Software „ClipboardManager“.
6.1. Der Autor verpflichtet sich, in die von ihm erstellte Software keinerlei versteckte Funktionen vorsätzlich einzubauen, die Schaden auf den Computern des Nutzers anrichten könnten. Konkret ist hiermit die Unterlassung der Programmierung von Viren gemeint. Unbeabsichtigte und bisher nicht erkannte Programmierfehler bleiben von diesem Punkt unberührt.
6.2. Vor der Ausführung von systemnahen Funktionen (wie etwa dem Herunterfahren von Windows) durch den vom Autor geschriebenen Programmcode (der nicht das Setup-Programm für die Installation der Software umfasst) erhält der Nutzer in jedem Fall eine Warnung mit Abbruchmöglichkeit. Derartige Funktionen werden zudem nur dann aktiv, wenn der Nutzer (oder eine andere an seinem Computer tätige Person) vorher eine entsprechende Option in der Software aktiviert oder einen Befehl (Wählen eines Menüpunktes, Klicken eines Buttons usw.) ausgeführt hat.
6.3 Der Autor testet die Funktionen der Software mit den technischen Möglichkeiten, die er zur Verfügung hat. Das heißt, der Autor kann die Tests nur mit seiner eigenen Systemkonfiguration durchführen und Fehler, die auf anderen Systemen – insbesondere unter anderen Windows-Plattformen – auftreten, nicht immer selbst reproduzieren. Insofern ist er zwar bemüht, die Software fehlerfrei auszuliefern, übernimmt aber keinerlei Garantie dafür.
6.4. Bekannte Probleme mit der Software werden, sofern vorhanden, auf der Homepage von „ClipboardManager“ und in der Online-Hilfe auf einer separaten Seite veröffentlicht. Der Nutzer wird dadurch von diesen Problemen in Kenntnis gesetzt. Mit dem Kauf einer Lizenz gelten sie als akzeptiert; es wird also somit kein Anspruch auf Preisminderung für die Lizenz begründet.
6.5. Es ist unmöglich zu garantieren, dass die Software unter jeder nur erdenklichen Hard- und Software-Konfiguration fehlerfrei läuft. Der Nutzer kann keinen Anspruch auf Erhalt einer Programmversion erheben, mit der die bei ihm festgestellten Fehler nicht auftreten.
6.6. Jedwede Haftung des Autors für Schäden, die dem Nutzer aufgrund der Verwendung der Software entstehen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Beschädigung und Verlust von Daten sowie daraus entstehenden Folgeschäden. Der Nutzer verwendet die Software somit ausschließlich auf eigene Gefahr.
7.1. Der Autor versucht, dem Nutzer bei Problemen mit der Software zu helfen. Diese Hilfe geschieht ausschließlich per E-Mail. Anfragen darf der Nutzer auch während des Testzeitraumes stellen. Die Antwortzeiten richten sich nach den Möglichkeiten (insbesondere nach der verfügbaren Freizeit dafür) des Autors.´Ein Rechtsanspruch auf Bearbeitung von Support-Anfragen innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.
7.2. Eine Garantie für die abschließende Lösung jedes Problems kann auch bei Kauf einer Lizenz nicht gegeben werden.
7.3. Nach Ablauf des Testzeitraumes erhält der Nutzer keinerlei Unterstützung mehr, solange er keine Lizenz kauft.
Verwendet der Nutzer die Software oder Teile davon für einen Zweck, für den dieser Lizenzvertrag eine Quellenangabe fordert, so muss dieser Nachweis mindestens folgende Information erhalten:
9.1. Der Autor erklärt, die durch den Lizenzverkauf erhaltenen Registrierungsdaten des Nutzers ausschließlich für die Information in Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Er nutzt sie nicht für eventuell vorhandene weitere Projekte, es sei denn, der Nutzer hat ausdrücklich darum gebeten.
9.2. Der Autor gibt keinerlei Registrierungsdaten an Dritte weiter, so lange der Nutzer nicht ausdrücklich sein Einverständnis dazu gegeben hat.
9.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die in Zusammenhang mit Anfragen und Registrierung der Software erhaltene persönliche Daten des Autors (E-Mail-Adresse, Bankverbindung, ggf. Telefon- und Faxnummern usw.) nicht für andere Zwecke als der Korrespondenz mit dem Autor zu verwenden.
10.1. Die Erreichbarkeit des Autors ist auf der Webseite www.clipboardmanager.de unter dem Menüpunkt „Anbieterkennzeichnung“ ersichtlich.
10.2. Der Gerichtsstand ist Berlin.
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